Die logopädische Behandlung ist ein Heilmittel der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Eine Heilmittelverordnung kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von Fachärzten oder Allgemeinmedizinern verordnet werden, egal ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Heilmittelverordnung von den behandelnden Kinderärzten oder HNO-Ärzten.
Die gesetzlichen Kassen fordern einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung. Die Höhe der Summe entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen.
Patienten mit Zuzahlungsbefreiung sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen den Selbstkostenbeitrag nicht zahlen.
Die Terminabsprache kann persönlich in der Praxis oder telefonisch erfolgen.
In einem Anamnesegespräch und einer ausführlichen Diagnostik werden die Therapieziele geplant und besprochen. Außerdem wird eine Angehörigenberatung angeboten.
Die logopädische Behandlung erfolgt in der Praxis oder direkt bei Ihnen zu Hause als Hausbesuch, wenn vom Arzt verordnet.